Forderungen des Bündnisses „Pankower MieterProtest“

Verabschiedet von der Vollversammlung am 11.04.2013

1. Das Bündnis „Pankower MieterProtest“ fordert für Bestandsmieter eine Kappung der Nettokaltmiete nach Modernisierung, die sich am Median des Mietspiegels orientiert. Richtwert ist die von der GEWOBAG praktizierte Kappung bei 5,47 €. Jeder Betrag oberhalb des Mietspiegelmittelwertes wirkt mietspiegeltreibend und sorgt so für Verdrängungseffekte.

(vgl. dazu auch Mietenbündnis, S. 9: „Sozialverträgliche Mieten: Die städtischen Wohnungsunternehmen wirken mit Nettokaltmieten unterhalb des Berliner Mietspiegeldurchschnitts mietpreisdämpfend.“)

[Die Nettokaltmietenhöhe von 5,47 €/qm entstammt dem offiziellen Berliner Förderprogramm Soziale Stadterneuerung (ModInstRL). Obwohl dieser Betrag u.a. auch durch die BVV Pankow unterstützt wurde, haben wir unsere Forderung im Laufe der Verhandlungen bereits gemildert. Unserem Vermieter entgegenkommend und den tatsächlich unterschiedlichen Wohnlagen- und Ausstattungsgegebenheiten Rechnung tragend, setzen wir uns nun für eine sogenannte Zweite Kappungsgrenze in Höhe der Ortsüblichen Vergleichsmiete (OVM) ein.]

 

2. Das Bündnis „Pankower MieterProtest“ fordert ein Sozialplanverfahren unter Einbeziehung einer eigentümerunabhängigen Mieterberatung mit öffentlich-rechtlichem Vertrag. Nur so kann eine sozial verträgliche und im Ablauf gerechte Modernisierung für alle Mieter sichergestellt werden. Beispiele für erfolgreich praktizierte derartige Verfahren liegen vor (GEWOBAG).

(betrifft u.a.: Soziale Härte, individuelle Modernisierungsvereinbarungen, Umsetzwohnungen, Entschädigungen)

[Erfüllt: Am 11.02.2014 wurde ein – zunächst befristeter öffentlich-rechtlicher Rahmenvertrag zwischen dem Bezirk Pankow und der GESOBAU geschlossen. Sie finden den Text in unserer Rubrik Informationen.]

 

3. Das Bündnis „Pankower MieterProtest“ fordert eine Mietgarantie nach der Modernisierung für einen angemessenen Zeitraum. Richtwert sind 5 Jahre.

 

4. Das Bündnis „Pankower MieterProtest“ fordert, dass die energetische Sanierung nicht nach dem Gießkannenprinzip geplant und durchgeführt wird, sondern auf der Grundlage einer fundierten, unabhängigen Expertise, die auf realistischen und nachvollziehbaren Ist- und Zielwerten aufbaut. Die einzelnen Maßnahmen müssen mit dem tatsächlich beim Mieter ankommenden Einsparungseffekt und der durch die Maßnahmen verursachten Mietsteigerung in Einklang gebracht werden.

(vgl. dazu auch Mietenbündnis, S. 11: „Maßnahmen zur energetischen Sanierung […] [Hier] sind die Standards für derartige Maßnahmen so festzulegen, dass die sich aus ihnen ergebenden Mietumlagen (einschließlich etwaiger Erhöhungen oder Verminderungen bei den Betriebskostenumlagen) die Mietzahlungsfähigkeit der Bezieher unterer und mittlerer Einkommen […] nicht überfordern.“)

 

Petition des Bündnisses „Pankower MieterProtest“ an das Abgeordnetenhaus von Berlin zur Korrektur des Mietenbündnisses zwischen Stadt u. städtischen WBG

Eingereicht am 21.08.2013

Das Bündnis „Pankower MieterProtest“ hat sich mit einer Petition an das Abgeordnetenhaus von Berlin gewandt. Gegenstand unserer Eingabe ist eine Revision des zwischen Senat und städtischen Wohnungsbaugesellschaften geschlossenen „Mietenbündnisses“, unser Hauptanliegen die Korrektur der Regelung zur Bestandsmiete nach Modernisierungen. Wir hoffen, dass der Senat unsere Erfahrungen mit der GESOBAU-Modernisierung zum Anlass nimmt, das Mietenbündnis im Sinne der Mieter aller städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu korrigieren und weiterzuentwickeln.

 

Link: Petition

H I N W E I S :
Die spezifischen Forderungen und Positionen der einzelnen beteiligten Häuser finden Sie in der Rubrik „Häuser" jeweils im seitlichen Menü unter „Positionen / Dokumente".