Beliebte Scheinargumente, Teil 1

In Diskussionen mit unserem Vermieter, der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU, und leider auch mit gewissen interessierten Kreisen in Politik und Verwaltung müssen wir immer wieder Argumentationsmustern begegnen, die sich eigentlich selbst disqualifizieren. In der Hoffnung auf eine Hebung des Diskussionsniveaus wollen wir uns an dieser Stelle in loser Folge damit befassen, derartige Scheinargumente kurz und bündig zu widerlegen. Dies hier ist ein Klassiker:

 

„Wir subventionieren doch keine Besserverdiener!“

Diesen Satz bekommen wir immer wieder auf unsere zentrale Forderung zu hören, dass die Nettokaltmiete auch nach einer Modernisierung maximal die Ortsübliche Vergleichsmiete sein darf. (Warum das bei einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft so sein muss – Pflicht zur Mietspiegeldämpfung! – steht in unserer Petition.)

 

Unsere Antwort:

 

1) Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften sind nicht für „Besserverdiener“, sondern satzungsgemäß für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen da. Wenn so viele „Besserverdiener“ in einer kommunalen WBG wohnen, so macht die Wohnungsbaugesellschaft etwas falsch bei der Entscheidung, welchen Bewerbern sie die kommunalen Wohnungen gibt: den Familien mit eher geringem und unsicherem Einkommen oder dem „Besserverdiener“-Haushalt.

 

2) Wieso ist eine Miete an der Oberkante des Mietspiegels bzw. die Ortsübliche Vergleichsmiete eine „Subvention“?

 

3) Auf einen eventuellen „Besserverdiener“ kommen Dutzende Normal- oder Geringverdiener, die mit der oben genannten Behauptung geopfert werden.

 

Für einen realistischen Einblick in die Einkommensstruktur Pankower GESOBAU-Mieter verweisen wir überdies auf die exemplarischen Erhebungen der Mieterberatung für das Pilothaus Pestalozzistraße. „Besserverdiener“ sind mit der Lupe zu suchen; Einkommen, die unter die 30%-Regel fallen, sind hingegen Legion.

 

 

FAZIT: „Wir subventionieren doch keine Besserverdiener!“ ist ein Scheinargument. q.e.d.