GESOBAU-Bestandsmieter: abkassiert und verdrängt

Auf Bundesebene hat sich die kommende große Koalition darauf geeinigt, Mietsteigerungen nur noch bis maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete („OVM“) zu dulden. Der grenzenlosen Mietpreistreiberei bei Neuvermietung durch private Vermieter soll damit eine Schranke errichtet werden. Wie aber sieht es beim kommunalen Vermieter GESOBAU aus?

 

Wir Bestandsmieter, die wir teilweise schon Jahrzehnte hier wohnen und überdies tiefgreifende und langwierige Baumaßnahmen am lebendigen Leib ertragen müssen („Die Modernisierungsmaßnahmen im Bestand der GESOBAU erfolgen vorrangig im bewohnten Zustand.“), sollen nach der Modernisierung Mieten von bis zu 57% über Mietspiegel-Mittelwert zahlen.

Die Modernisierungsankündigungen haben bereits zahlreiche unserer Nachbarn aus ihren Wohnungen verdrängt. Wer nach der Modernisierung neu in deren leer gezogene Wohnungen einzieht, zahlt maximal OVM+10%.

Der Skandal liegt offen zutage:


GESOBAU-Bestandsmieter sollen bis zu 27% über OVM* zahlen,

 

Neumieter zahlen maximal 10% über OVM.

 

UNSERE FORDERUNG: Bestandsmieter müssen relevant besser gestellt werden als Neumieter! Die maximale Miethöhe auch nach Modernisierung ist die ortsübliche Vergleichsmiete!

 

 

 

* für den Fall, dass die OVM = Mietspiegel-Oberwert ist. Liegt die individuelle OVM darunter, was zumeist der Fall ist, fällt die prozentuale Steigerung sogar noch höher aus.