Attacke auf GESOBAU-Nettokaltmieten nach Modernisierung

Die Presse meldet, dass Senator Müller die Bezirke aufgefordert habe, gegen überhöhte Mietforderungen mit Bußgeldern vorzugehen. Als abstrafbar gelten Mietforderungen, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20% übersteigen – ab 50% liege gemäß Strafgesetzbuch sogar Mietwucher vor. Dies gelte ausdrücklich auch für Modernisierungen, denn in Berlin herrsche eine „angespannte Wohnungsmarktsituation“.

Wir wohnen bei einem städtischen Wohnungsunternehmen. Nach einem entsprechenden Vergleich der uns angekündigten zukünftigen Nettokaltmieten mit der jeweiligen ortsüblichen Vergleichsmiete sehen wir unsere ablehnende Position durch den Senator bestätigt: Unseren Berechnungen zufolge liegen die angekündigten zukünftigen Nettokaltmieten unserer Häuser 27% bis 59% über dem Mittelwert des Mietspiegels, und selbst mit Blick auf die Oberkante des Mietspiegels werden noch bis zu 27% Überschreitung erreicht.

 

Wohnungsaufsicht und Mietpreisüberwachungsstelle – bitte übernehmen Sie!

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